Phase 1: Losgehen

Aufbau von Strukturen, Sensibilisierung für den Ist-Zustand.
Bis Frühjahr 2025.

Frühjahrssynode 2023

Die ephorale Doppelspitze im Kirchenkreis Berlin Stadtmitte wurde am 6. Mai 2023 gewählt. Vorausgegangen war die rechtliche Grundlage: Die Kirchenleitung hatte eine Strukturanpassungs- und Erprobungsverordnung für die ephorale Leitung im Kirchenkreis Berlin Stadtmitte erlassen, die eine Leitung des Kirchenkreises durch zwei Personen in geteilter Stelle ermöglichte. Das neue Leitungsteam trat zum 1. September 2023 die Nachfolge von Superintendent Dr. Bertold Höcker an.

Herbstsynode 2023

Beschluss der Synode des Kirchenkreises Berlin Stadtmitte vom 11.11.2023 zur Neustrukturierung der kirchlichen Arbeit:


„Folgendes wird einstimmig nach der Diskussion beschlossen: Die Kreissynode des Kirchenkreises Berlin Stadtmitte hat sich auf Ihrer Herbsttagung 2023 intensiv mit Reformfragen zur Zukunft evangelisch Kirchlicher Arbeit befasst. Die Synode beschließt, dass sich der Kirchenkreis weiter mit der Neustrukturierung der kirchlichen Arbeit in Berlin Stadtmitte befasst. Sie beauftragt den Kreiskirchenrat, zur Frühjahrstagung am 13.04.2024 einen Vorschlag für einen umfassenden Diskussions- und Entscheidungsprozess über „Evangelische Kirche Berlin Stadtmitte“ vorzulegen.“



Entwicklung eines strukturierten Prozesses

Auf Grundlage des Synodenbeschlusses beginnt die Vorbereitung eines langfristig angelegten Transformationsprozesses. Ziel ist es, nicht vorschnell einzelne Strukturentscheidungen zu treffen, sondern einen umfassenden Beteiligungs- und Entwicklungsprozess zu gestalten, der unterschiedliche Perspektiven einbezieht und zu tragfähigen Entscheidungen führt.


Zur Begleitung und Beratung werden die beiden Organisationsberater*innen Luca Curella und Gerhild Vollherbst beauftragt. Eine Steuerungsgruppe wird in Leben gerufen, deren Aufgabe es ist, die Prozessschritte in kleiner Runde zu durchdenken und sie zur Entscheidungsreife zu bringen. Mitglieder der Steuerungsgruppe sind: Die ephorale Leitung, ihr Stellvertreter, die beiden Organisationsberater*innen, die Prozessbegleitung.

Der Kreiskirchenrat verändert seine Arbeitsweise

Mit dem Beginn des Transformationsprozesses verändert auch der Kreiskirchenrat seine eigene Arbeitsweise.
Sitzungen werden neu strukturiert: Für formale Beschlüsse werden feste Zeitfenster geschaffen, gleichzeitig entsteht bewusst Raum für die inhaltliche Arbeit am Transformationsprozess. Dadurch entwickelt sich der Kreiskirchenrat zum strategischen Leitungs- und Entscheidungsorgan des Prozesses.

Entwicklung der inhaltlichen Grundlagen

In der Klausur des Kreiskirchenrats werden die inhaltlichen Grundzüge des späteren Antrags an den Transformationsfonds der Landeskirche entwickelt. Gleichzeitig werden Zielrichtung und erste Schritte des gesamten Transformationsprozesses diskutiert und geschärft.
Diese Klausur bildet damit den Übergang von ersten Überlegungen hin zu einem strukturierten Gesamtprozess.

Antrag Transformationsfonds

Die methodische Grundlage des Transformationsprozesses

Der Transformationsprozess wird bewusst als systemischer Organisationsentwicklungsprozess konzipiert.


Ausgangspunkt ist die Annahme, dass der Kirchenkreis ein komplexes System mit vielfältigen Akteur:innen, Hierarchien, Beziehungen und Wechselwirkungen darstellt. Deshalb wird kein linearer Reformprozess geplant, sondern ein iteratives Vorgehen gewählt:

 

Ziele und Maßnahmen werden kontinuierlich überprüft und anhand neuer Erkenntnisse weiterentwickelt.


Leitend sind dabei insbesondere eine möglichst breite Beteiligung unterschiedlicher Perspektiven,
Transparenz, partizipative und lösungsorientierte Arbeitsformen, Diversitätssensibilität und Machtkritik.


Methodisch greift der Prozess unter anderem auf Ansätze der systemischen Organisationsentwicklung, New Work, Design Thinking und Deep Democracy zurück.

Der geplante Gesamtprozess

Bereits zu Beginn wird der Transformationsprozess in mehrere aufeinander aufbauende Phasen gegliedert:

  • Sensibilisierung und Kontaktbildung (mit der Neustrukturierung der KKR-Sitzungen)
  • Erhebungsphase und Konsultationen (bis Frühjahrssynode 2026)
  • Erarbeitung von neuen Struktur Ideen (bis Frühjahrssynode 2027)
  • Reflexion und Konsolidierung (bis Frühjahrssynode 2028)
  • Entscheidung und Umsetzung eines neuen Strukturmodells (Frühjahrssynode 2028)

Das Transformations Power House

Fünf Expert*innen aus Diakonie, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft wurden eingeladen über vier Sitzungen gemeinsam mit den Mitglieder des Kreiskirchenrats das Transformations Power House zu bilden. Es wurde vom Kreiskirchenrat bewusst als Ergänzung zum innerkirchlichen Blick eingerichtet – aus der Erkenntnis heraus, dass kirchliche Veränderungsprozesse nicht ausschließlich innerhalb der eigenen Logiken und Erfahrungen gedacht und diskutiert werden können. Die Expert*innen brachten ihre Erfahrungen und Sichtweisen ein, spiegelten Entwicklungen und Fragestellungen und hinterfragten vertraute Denkweisen. So entstand ein Resonanzraum, der den Kreiskirchenrat dabei unterstützt, den Prozess über die eigene Organisation hinaus zu denken, zu schärfen und weiterzuentwickeln.